Obdachloseninitiativen: Unterschied zwischen den Versionen
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2. Als '''wohnungslos''' gelten Menschen, die in Einrichtungen wohnen, in denen die Aufenthaltsdauer begrenzt ist und in denen keine Dauerwohnplätze zur Verfügung stehen. Dazu gehören auch Frauen und Kinder, die wegen häuslicher Gewalt ihre Wohnung verlassen haben und kurzfristig in einer Schutzeinrichtung beherbergt sind sowie Menschen, die aus Gefängnissen, Heilanstalten oder Jugendheimen entlassen werden. Letztlich gelten auch Menschen, die in Dauereinrichtungen für Wohnungslose wohnen, oder sich in ambulanter Wohnbetreuung befinden, als wohnungslos. | 2. Als '''wohnungslos''' gelten Menschen, die in Einrichtungen wohnen, in denen die Aufenthaltsdauer begrenzt ist und in denen keine Dauerwohnplätze zur Verfügung stehen. Dazu gehören auch Frauen und Kinder, die wegen häuslicher Gewalt ihre Wohnung verlassen haben und kurzfristig in einer Schutzeinrichtung beherbergt sind sowie Menschen, die aus Gefängnissen, Heilanstalten oder Jugendheimen entlassen werden. Letztlich gelten auch Menschen, die in Dauereinrichtungen für Wohnungslose wohnen, oder sich in ambulanter Wohnbetreuung befinden, als wohnungslos. | ||
− | 3. Menschen ohne Hauptwohnsitz oder ohne Rechtstitel, die temporäre Unterkunft bei Freunden oder Verwandten finden, vom guten Willen Anderer abhängig sind, sowie solche, die durch illegale Land- oder Hausbesetzung zu Wohnraum kommen, leben in '''ungesicherten''' Wohnverhältnissen. Dazu zählen auch | + | 3. Menschen ohne Hauptwohnsitz oder ohne Rechtstitel, die temporäre Unterkunft bei Freunden oder Verwandten finden, vom guten Willen Anderer abhängig sind, sowie solche, die durch illegale Land- oder Hausbesetzung zu Wohnraum kommen, leben in '''ungesicherten''' Wohnverhältnissen. Dazu zählen auch jene, die von Delogierung oder Gewalt in ihren Wohnungen bedroht sind. |
4. '''Ungenügendes Wohnen''' betrifft Menschen in Behausungen, die für konventionelles Wohnen nicht gedacht, oder nur als vorübergehend bewohnbar konzipiert sind, weiters Menschen in überfüllten, überbelegten Räumen. | 4. '''Ungenügendes Wohnen''' betrifft Menschen in Behausungen, die für konventionelles Wohnen nicht gedacht, oder nur als vorübergehend bewohnbar konzipiert sind, weiters Menschen in überfüllten, überbelegten Räumen. |
Version vom 21. August 2018, 11:47 Uhr
Im Alltagsverständnis wird unter Wohnungs- und/oder Obdachlosen jener Bevölkerungsteil angesehen, der ohne "Obdach" lebt, also auf der Straße, in Abbruchhäusern, Tiefgaragen, oder Notunterkünften. Vier Kategorien dienen zur strukturellen Erfassung:
1. Als obdachlos gelten Menschen, die "auf der Straße" wohnen, sich in Verschlägen, Parks, unter Brücken etc. aufhalten. Obdachlos sind auch Menschen, die in Wärmestuben, Notschlafstellen oder niederschwelligen Einrichtungen übernachten.
2. Als wohnungslos gelten Menschen, die in Einrichtungen wohnen, in denen die Aufenthaltsdauer begrenzt ist und in denen keine Dauerwohnplätze zur Verfügung stehen. Dazu gehören auch Frauen und Kinder, die wegen häuslicher Gewalt ihre Wohnung verlassen haben und kurzfristig in einer Schutzeinrichtung beherbergt sind sowie Menschen, die aus Gefängnissen, Heilanstalten oder Jugendheimen entlassen werden. Letztlich gelten auch Menschen, die in Dauereinrichtungen für Wohnungslose wohnen, oder sich in ambulanter Wohnbetreuung befinden, als wohnungslos.
3. Menschen ohne Hauptwohnsitz oder ohne Rechtstitel, die temporäre Unterkunft bei Freunden oder Verwandten finden, vom guten Willen Anderer abhängig sind, sowie solche, die durch illegale Land- oder Hausbesetzung zu Wohnraum kommen, leben in ungesicherten Wohnverhältnissen. Dazu zählen auch jene, die von Delogierung oder Gewalt in ihren Wohnungen bedroht sind.
4. Ungenügendes Wohnen betrifft Menschen in Behausungen, die für konventionelles Wohnen nicht gedacht, oder nur als vorübergehend bewohnbar konzipiert sind, weiters Menschen in überfüllten, überbelegten Räumen.
Die Situation in Salzburg
Steigende Mietpreise, vorrangig am privaten Wohnungsmarkt, Mangel an leistbarem Bauland, steigende Bevölkerungszahlen in Ballungsräumen, der Anstieg von Einpersonenhaushalten, auch zu wenig „geförderter“ Wohnraum sind Gründe, warum Personen in Wohnungslosigkeit geraten. Der Anteil „fremdgenutzter“ Wohnungen (Leerstand, Zweitwohnsitze …) steigt, womit ein beträchtlicher Anteil an potentiellem Wohnungsbestand (im Bundesland Salzburg mehr als 20 %) nicht als Hauptwohnsitz genutzt werden kann. Arbeitslosigkeit, sinkende/stagnierende Einkommen, psychische Erkrankungen, nicht ausreichende finanzielle Unterstützungen können Wohnungslosigkeit befördern.
Zahlen und Fakten
Die umfangreichste Beschreibung von Obdach- und Wohnungslosigkeit in der Stadt Salzburg bietet die „Wohnungslosenerhebung“ des Forum Wohnungslosenhilfe, eines Netzwerks relevanter Einrichtungen und sozialer Träger. Im Rahmen der jährlich im Oktober durchgeführten Wohnungslosenerhebung geben ca. 60 Anlaufstellen Rückmeldungen zu Anzahl und sozioökonomischen Parametern von wohnungs- und obdachlosen Personen. Die Wohnungslosenerhebung wurde 2016 auf die Salzburger Bezirke ausgedehnt, womit nun Informationen über Aspekte von Wohnungslosigkeit in ländlichen Regionen vorhanden sind.
Ergebnisse der Wohnungslosenerhebung 2017 (erhoben 2016): Insgesamt wurden 1.491 Männer, Frauen sowie alleinstehende Minderjährige in Wohnungsnot erfasst. Die erfassten Frauen in Wohnungsnot wurden zum Zeitpunkt der Erfassung in Begleitung von insgesamt 270 mitziehenden Minderjährigen begleitet. Insgesamt standen somit 1.761 Personen mit dringendem Wohnbedarf, in extremer Wohnungsnot oder Wohnungslosigkeit in Kontakt mit einer Einrichtung der Wohnungslosenhilfe. 70% der erwachsenen Wohnungslosen waren Männer, 46% besaßen die österreichische Staatsbürgerschaft.
Hilfsangebote, soziale Infrastruktur Obdach- und Wohnungslosigkeit sind komplexe Phänomene, die nur durch ein umfassendes Bündel an präventiven und akuten Hilfsangeboten gelöst werden können:
1. Notunterkünfte In der Stadt Salzburg stehen für Erwachsene Notunterkünfte zur Verfügung: - Haus Franziskus der Caritas, Platz für 80 Personen, ca. 60 Plätze für ArmutsmigrantInnen, die restlichen Betten für weitere Zielgruppen samt 5 Notplätzen. Neben Schlafplätzen bietet das Haus noch eine Kleiderausgabe, Waschmaschinen bzw. Sanitäreinrichtungen. In Notfällen werden Schlafsäcke verteilt.
- Der Torwirt der "Soziale Arbeit gGmbh" (10 Zimmer).
- Die Winternotschlafstelle der „Soziale Arbeit gGmbH“ (geöffnet November bis März, 18 Plätze), davon 4 nur für Frauen.
- Im "EXIT 7" der Caritas Salzburg werden für Jugendliche 6 Plätze (vier Notbetten) angeboten.
2. Betreute längerfristige Unterkünfte / Wohnmöglichkeiten - Längerfristiges Notwohnen bietet die „Soziale Arbeit gGmbH“ mit dem Ambulanten Übergangswohnen, dem Langzeitwohnen bzw. dem Übergangswohnen an. Für Asylberechtigte stehen dem Projekt INTO der Diakonie 7 Wohnungen zur Verfügung.
- „Housing first“, betrieben vom „VinziDach“, bietet aufsuchende Beratung und Wohnvermittlung, aktuell werden 24 Personen ambulant betreut.
- „INTO“ der Diakonie bietet Integrationsstart- sowie Integrationswohnungen für anerkannte Asylberechtigte.
- Für „trockene“ Alkoholiker bietet die Caritas Salzburg mit „SOALP“ Wohnmöglichkeiten für 10 Personen; die Stadt Salzburg stellt 6 Wohnungen für Frauen zur Verfügung.
- in 3 Frauenhäusern (Stadt Salzburg, Hallein, Saalfelden) finden 32 von Gewalt betroffene Frauen samt Kindern Unterkunft.
3. Beratungsangebote Personen mit Wohnproblemen, finden u. a. bei folgenden Stellen Unterstützung:
- Sozialberatung der „Soziale Arbeit gGmbH“
- Bahnhofsozialdienst der Caritas Salzburg (inkl. Wohnintegration)
- Allgemeine Sozialberatung der Caritas Salzburg
- Frauentreffpunkt Salzburg
- housing first - VinziDach (inkl. Wohnbetreuung)
- INTO Integrationsberatung (Stadt Salzburg, Bischofshofen)
- Jugendberatung und Streetwork - Bivak mobil / Stadt Salzburg
- Streetwork (Jugendstreetwork in Hallein, Bischofshofen, Saalfelden bzw. für ArmutsmigrantInnen in Salzburg-Stadt)
- Regionalzentren der Caritas Salzburg (Neumarkt, Bischofshofen, Tamsweg, Zell am See, Saalfelden)
- Fachstelle für Gefährdetenhilfe zur Delogierungsprävention.
4. Tagesstrukturangebote: Für den Aufenthalt tagsüber gibt es in Salzburg-Stadt professionelle Angebote: Der „Saftladen“ (Verein Neustart) sowie das Caritas-Beschäftigungsprojekt EASY.
5. Medizinische Versorgung: Für medizinische Versorgung gibt es in Salzburg-Stadt den „Virgil-Bus“, welcher an öffentlichen Plätzen Halt macht. Ärzte bzw. Krankenpflegepersonal untersuchen und versorgen Klientinnen.
6. Straßenzeitung: Obdach- bzw. wohnungslose Personen - in den letzten Jahren vermehrt ArmutsmigrantInnen - können die Salzburger Straßenzeitung „APROPOS“ verkaufen und sich einen Teil des Lebensunterhaltes zu verdienen. Daneben bietet die interne Schreibwerkstatt und der Druck von Ergebnissen im „APROPOS“ Sensibilisierung für den Alltag von potenziell Ausgegrenzten.
7. Privatisierte Hilfe: Neben den staatlichen bzw. professionellen Einrichtungen gibt es in Salzburg Hilfsangebote (vereinzelt Klöster, „Tafeln“, „VinziBus“, Sozialmärkte …), die von privater Seite initiiert wurden. Entweder wird dort gratis Essen verteilt, oder es besteht die Möglichkeit zum günstigen Einkauf. Projekte wie der „FairShar€“-Container, „FairTeilen“ in einzelnen Pfarren etc. stellen Spenden zur Verfügung.
8. Perspektiven: Um Wohnungs- und Obdachlosigkeit als komplexes Phänomen zu beseitigen, braucht es präventive Ansätze und politische Maßnahmen, aber auch ein Schließen der Lücken im Rahmen der Akuthilfen (Frauennotwohnen, Einebnung des Stadt-Land-Gefälles der sozialen Infrastruktur …).
Lit.:
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Weblinks:
- http://www.soziale-arbeit.at/index.php?id=sozialberatung
- https://www.caritas-salzburg.at/
- https://www.frauentreffpunkt.at/
- https://www.neustart.at/at/de/unsere_kontakte/salzburg/
- https://www.caritas-salzburg.at/hilfe-angebote/starthilfe-und-bildung/beschaeftigungsprojekt-easy/
- http://www.apropos.or.at/
- http://www.bawo.at
R.B.