Großer Kunstpreis des Landes Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen

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Kunstschaffende, Autor*innen, Musiker*innen und Personen, die die Salzburger Tanz- und/oder Theaterlandschaft erheblich geprägt haben, mit Verdiensten und Präsenz in der Salzburger Kulturszene, werden damit für ihr konsequentes und kontinuierliches künstlerisches Schaffen gewürdigt. Die Ausgezeichneten sollen in Salzburg geboren und wohnhaft sein bzw. mindestens zehn Jahre ihren festen Wohnsitz in Salzburg (gehabt) haben. Es gibt kein Alterslimit, im Mittelpunkt steht das künstlerische Gesamtwerk.
 
Kunstschaffende, Autor*innen, Musiker*innen und Personen, die die Salzburger Tanz- und/oder Theaterlandschaft erheblich geprägt haben, mit Verdiensten und Präsenz in der Salzburger Kulturszene, werden damit für ihr konsequentes und kontinuierliches künstlerisches Schaffen gewürdigt. Die Ausgezeichneten sollen in Salzburg geboren und wohnhaft sein bzw. mindestens zehn Jahre ihren festen Wohnsitz in Salzburg (gehabt) haben. Es gibt kein Alterslimit, im Mittelpunkt steht das künstlerische Gesamtwerk.
  
Für den großen Kunstpreis sind keine Bewerbungen möglich. Fachleute aus den verschiedenen Bereichen werden eingeladen, preiswürdige Personen vorzuschlagen. Über die Vergabe der Auszeichnung entscheiden jeweils unterschiedlich besetzte Jurys.
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Für den Großen Kunstpreis sind keine Bewerbungen möglich. Fachleute aus den verschiedenen Bereichen werden eingeladen, preiswürdige Personen vorzuschlagen. Über die Vergabe der Auszeichnung entscheiden jeweils unterschiedlich besetzte Jurys.
  
 
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Version vom 18. Februar 2022, 14:54 Uhr

2001 wurde zum ersten Mal der Große Kunstpreis des Landes Salzburg für den Bereich bildende Kunst vergeben. In einer Ausstellung zeigten (wie auch in Zusammenhang mit allen weiteren Vergaben im Kunst-Bereich) alle nominierten Künstler*innen in der Landesgalerie im Traklhaus einen Einblick in ihr Schaffen. In den folgenden Jahren wurde diese Auszeichnung alternierend mit den Sparten Literatur und Musik ausgelobt, 2017 kam als vierter Bereich die darstellende Kunst dazu.

Der Große Kunstpreis ist mit 15.000 Euro dotiert und damit die höchste Auszeichnung des Landes Salzburg im Kunstbereich. Er wird jedes Jahr ausgelobt und alternierend für bildende Kunst, Musik, Literatur und darstellende Kunst vergeben.

Kunstschaffende, Autor*innen, Musiker*innen und Personen, die die Salzburger Tanz- und/oder Theaterlandschaft erheblich geprägt haben, mit Verdiensten und Präsenz in der Salzburger Kulturszene, werden damit für ihr konsequentes und kontinuierliches künstlerisches Schaffen gewürdigt. Die Ausgezeichneten sollen in Salzburg geboren und wohnhaft sein bzw. mindestens zehn Jahre ihren festen Wohnsitz in Salzburg (gehabt) haben. Es gibt kein Alterslimit, im Mittelpunkt steht das künstlerische Gesamtwerk.

Für den Großen Kunstpreis sind keine Bewerbungen möglich. Fachleute aus den verschiedenen Bereichen werden eingeladen, preiswürdige Personen vorzuschlagen. Über die Vergabe der Auszeichnung entscheiden jeweils unterschiedlich besetzte Jurys.

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  • www.salzburg.gv.at/themen/kultur/kunstpreis

D.G.