Großer Kunstpreis des Landes Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen
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Großer Kunstpreis des Landes Salzburg
2001 wurde zum ersten Mal der Große Salzburger Kunstpreis für den Bereich bildende Kunst vergeben. In einer Ausstellung stellten (wie auch in Zusammenhang mit allen weiteren Vergaben im Kunst-Bereich) alle nominierten Künstler*innen in der Landesgalerie im Traklhaus einen Einblick in ihr Schaffen vor. In den folgenden Jahren wurde diese Auszeichnung alternierend mit den Sparten Literatur und Musik ausgelobt. 2017 kam als weiterer Bereich die Darstellende Kunst dazu.
Der Große Kunstpreis ist, dotiert mit € 15.000,--, die höchste Auszeichnung des Landes Salzburg im Kunstbereich. Er wird jedes Jahr ausgelobt, alternierend für bildende Kunst, Musik, Literatur und darstellende Kunst; in jeder dieser Sparten also alle vier Jahre vergeben.
Kunstschaffende, Autoren*innen, Musiker*innen und Personen, die die Salzburger Tanz- und/oder Theaterlandschaft erheblich geprägt haben, mit Verdiensten und Präsenz in der Salzburger Kulturszene sollen damit für ein konsequentes und kontinuierliches künstlerisches Schaffen gewürdigt werden. Die Ausgezeichneten sollen in Salzburg geboren sein und in Salzburg wohnen oder in Salzburg geboren sein und mindestens zehn Jahre in Salzburg gewohnt haben oder seit mindestens zehn Jahren ihren festen Wohnsitz in Salzburg haben. Es gibt kein Alterslimit, im Mittelpunkt steht das künstlerische Gesamtwerk.
Für den großen Kunstpreis sind keine Bewerbungen möglich. Fachleute aus den verschiedenen Bereichen werden eingeladen, preiswürdige Personen vorzuschlagen. Für die Entscheidung, an wen die Auszeichnung geht, sind jeweils unterschiedlich besetzte Jurien verantwortlich.
Lit.:
- www.salzburg.gv.at/themen/kultur/kunstpreis
D.G.