Donato Mascagni

Aus Salzburger Kulturlexikon 3.0
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Mascagni, Donato Arsenio (Klostername Fra Angelico), * Florenz 1579, † Florenz 10. 3. 1636, Maler.

Trat mit 26 Jahren in das Servitenkloster auf dem Monte Senaro bei Florenz ein, wechselte 1608 in das weniger strenge Kloster SS. Annunziata über, wo sich Werke von ihm befinden, und erhielt 1609 die Priesterweihe. Eb. →Markus Sittikus holte ihn 1616 als Hofmaler nach Salzburg, 1622 in Rom, 1628-30 ist er neuerlich in Salzburg nachweisbar. Erste Salzburger Arbeit dürfte das Altarbild für die Schlosskapelle →Hellbrunn (»Auferstehung Christi«, heute in Siezenheim) gewesen sein. Festsaal und Oktogon des Schlosses malte er mit tiefenräumlichen Gesellschaftsszenerien aus. Später entstanden die umfangreichen Ausmalungen des →Domes, wobei ihm seine Schüler Ignazio Solari und Francesco da Siena assistierten. Weitere Werke sind das Bildnis von Eb. Markus Sittikus (1618) und Altarbilder in Hüttau, Mittersill und Obertauern. M. vertritt einen etwas blutlosen Florentiner Spätmanierismus, erweitert um die Kenntnis der römischen Quadratura. »Für das Wesen seiner Malerei ist das Spannungsverhältnis zwischen perspektivischer Illusionsmalerei und flächenhafter Gestaltung der agierenden Figuren bezeichnend« (G. Heinz). Dazu kommen die Bevorzugung heller Farben in ausgefallenen Pastelltönen, kaltes Licht und zeichnerischabstrakte Formgebung, die seinen Bildern eine betont artifizielle, fast geisterhafte Note verleihen. Werke von M. befinden sich auch in Vallombrosa, Florenz, Innsbruck, Valladolid, Villa Lagarina, Rovereto und Trient.

Literatur:

  • Roberto Codroico: Donato Mascagni, pittore a Salisburgo e a Villa Lagarina. Civis, 24 (2000), S. 25-45
  • S. Rott-Freud: Fra A.M. und der Beginn der barocken Deckenmalerei nördlich der Alpen (Stud. z. Kunstgesch. Bd. 82). Hildesheim-Zürich-New York 1994.
  • E. Heinzle: Die Raumdekorationen des D. M. im Schloß Hellbrunn. In: MGSLK 109, 1969, S. 221 ff.
  • G. Heinz: Studien über die Malerei des 17. Jh.s in Salzburg. In: MGSLK 94, 1954, S. 86 ff.


N.Sch.