Glockenspiel
Das täglich um 7, 11 und 18 Uhr erklingende Glockenspiel (Carillon) im Neugebäude der Residenz war 1695 von Erzbischof Johann Ernst Graf von Thun und Hohenstein über Mittelsmänner beim Antwerpener Glockengießer Melchior de Haze († 1697) gekauft worden.
Die 35 Glocken mit der Aufschrift Melchior de Haze me fecit, 1688 und 1689, umfassen eine Tonreihe von drei Oktaven mit allen Halbtönen. Die Glocken selbst hängen an eisernen Stangen von der hölzernen Turmkonstruktion – die kleinen residenzplatzseitig vorne vor den größeren hofseitigen Glocken. Erzbischof Thun erhöhte den Turm von Erzbischof Wolf Dietrich von Raitenau um zwei Stockwerke und beauftragte dann 1702 den Salzburger Hofuhrmacher Jeremias Sauter (genannt 1674–1709) die Mechanik anzufertigen. Die Messingwalze entstand unter dem Büchsenmacher Franz Sulzer und dem Glockengießer Benedikt Eisenberger. 1704 war die mechanische Spielwalze fertig, auch gab es zusätzlich die Möglichkeit eines Handbetriebes mittels Klaviatur.
Glockenisten oder Carilloneurs konnten auf dem Stockklavier frei mit den Fäusten Musiken spielen, die über Drähte auf die Glockenschwengel übertragen wurden. Erste Versuche mit der Handspielanlage durch Domkapellmeister Heinrich Ignaz Franz Biber 1703, denn das mechanische Glockenspiel war erst 1709 fertiggestellt. Michael Haydn werden 16 Manuskriptskizzen für das Glockenspiel für Dezember 1798 bis Jänner 1799 zugeschrieben, doch sind keine Originalstücke von ihm erhalten. Die gespielten Mozart-Stücke sind Bearbeitungen aus dem 19. Jahrhundert. 1873 löste ein von Uhrmacher Johann Baptist Fischer eingebautes Uhrwerk das alte Spielwerk ab.
Betreuer des Glockenspiels war der Hofuhrmacher; nach der Renovierung 1927 jahrzehntelang die Familie Weiser, der Salzburger Maler Karl Weiser und Frau. 2008–10 erfolgte neuerlich eine umfassende Restaurierung.
Lit.:
- G. Plasser: Das Salzburger G. in der Neuen Residenz. In: Jahresschrift des Salzburg Museums, Bd.52, Sbg 2009.
- H. Spies: Geschichtliches über das Salzburger G. In: MGSLK 47, 1946, S. 49ff.
Ch.S.