Benutzer Diskussion:Andreas Sanders: Unterschied zwischen den Versionen

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''' Lieber Andreas''', bitte Lemma umbennenen von "Russegger, Josef Ritter von"  in "Russegger, Joseph von"- laut GND.
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== Lemma umbennenen Russegger, Josef Ritter von in Russegger, Joseph von ==
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Auch hier wäre das Lemma umzubenennen von "Russegger, Josef Ritter von"  in "Russegger, Joseph von" - laut GND.  
 
LG, Hildemar
 
LG, Hildemar

Version vom 7. März 2018, 00:58 Uhr

Lieber Andreas, wir haben im SKL nicht Schloss Mirabell, sondern nur Mirabell-Schloss. Dies ist m.M. sehr ungebäuchlich. Was meinst Du? LG, --Hildemar Holl (Diskussion)


Lieber Andreas , für die Bajuwaren gibt es einen GND-Eintrag: Baiern <Germanen> PPN: 209175532 GND-Nummer: 4069084-2

Ist das brauchbar? Diskussion um die Anführungszeichen: „“ diese werden im Lesemodus zu den gewünschten Anführungszeichen (lt. Arbeitsanleitung);diese „” offenbar nicht. Sehe ich das richtig? LG, --Hildemar Holl (Diskussion) 19:58, 5. Mär. 2018 (CET)


Lieber Andreas, die Archive sind alle zu uns (Kategorie: Literatur) gekommen, was sie aber nicht sollten. Daher bitte alle Archive zu Wissenschaft/Geschichte. Ausnahme: Literaturarchiv Salzburg. Darf ich Dich bitten, diese Information an Prof. M. Knoll / Prof. Reith weiterzuleiten. Habe mit Dr. Jung telefoniert, er wird bei Anfragen zur Schreibung der Lebensdaten (Datumsangaben et.) strikt auf die Arbeitsanleitung verweisen.

Mit herzlichem Gruß Hildemar


Lieber Herr Sanders, ich habe den Leiter der Geschäftsstelle für die Altstadterhaltung - Viktor Brojatsch - gebeten, den Text zum ASTEG zu überarbeiten, da sich da doch einiges getan hat. Er würde als Autor nur für diesen Text im Buch vorkommen. Der Text ist naturgemäß etwas ausführlicher - und widerspricht daher der Vorgabe kürzer zu werden, aber er ist auch exakter. Bevor ich den Text zur Gäänze tausche, wollte ich das noch mit Ihnen kurz abstimmen. Mit den besten Grüßen Roman Höllbacher

Altstadterhaltungsgesetz 1980, Salzburger, StF LGBl Nr 50/1980, i.d.F. LGBl Nr 8/2017, Novelle des A. 1967, des ersten Gesetzeswerkes dieser Art in Österreich, stellt das Gebiet der Altstadt und der angrenzenden gründerzeitlichen Stadterweiterungsgebiete der Stadt Salzburg unter Schutz. Das Gebiet der Schutzzone I umfasst die Altstadt links und rechts der Salzach, Mönchsberg, Festungsberg, Kapuzinerberg, Innerer- und Äußerer Stein, Teile von Mülln und Nonntal. Mit der Schutzzone II schließen Bereiche von Nonntal, Riedenburg, Neustadt und Elisabethvorstadt an. Die Schutzgebiete umfassen ca. 5% des Stadtgebietes, von den ca. 1.400 Gebäuden sind rund 1.000 als schützenswert eingestuft. Das A. inklusiv zweier Verordnungen regelt mit Sonderbauvorschriften, der Sachverständigenkommission und dem Altstadterhaltungsfonds den Schutz und die bauliche Entwicklung der Altstadt. Die Sonderbauvorschriften enthalten ein Erhaltungsgebot und Demolierungsverbot, Schutz des Inneren charakteristischer Bauten, Schutz der Wohnfunktion und Regeln für die Gestaltung von Neubauten und Freiflächen. Als unabhängiges Gutachtergremium für die Behörden, ist die Sachverständigenkommission im Amt der Salzburger Landesregierung eingerichtet, die organisatorisch und fachlich durch eine Geschäftsstelle unterstütz wird. Der Salzburger Altstadterhaltungsfonds wird von Stadt und Land Salzburg getragen und werden damit Mehrkosten die Aufgrund Erhaltungsmaßnahmen an historischer Bausubstanz anfallen und über eine ordnungsgemäße Erhaltung hinausgehen, abgedeckt. Mit dem Fonds können auch Wohnraumschaffung und stadtbildpflegerische Maßnahmen gefördert werden. Das A. ist integraler Bestandteil des von der UNESCO anerkannten Welterbe-Managementplanes der Welterbestätte Altstadt von Salzburg. V.B.

Literatur: (Titel folgt im Oktober 2017 - Neuerscheinung zu 50 Jahre Altstadterhaltung)

Viktor Brojatsch (V.B.)

keinerlei einwände, bitte machen --Andreas Sanders (Schreiben Sie mir) 23:20, 22. Aug. 2017 (CEST)

ok Roman Höllbacher

Anfrage: Autorenkürzel bei Neuautoren

Lieber Herr Sanders,

bislang habe ich neue AutorInnen neuer oder überarbeiteter Lemmata ausgeschrieben. Soll ich dies einstweilen beibehalten oder freihändig Abkürzungen bilden? Danke für kurze Info. LG MK

ausgeschrieben dürfte besser sein, damit es nicht zu doppelungen kommen kann. lässt sich dann ja relativ leicht ersetzen. --Andreas Sanders (Schreiben Sie mir) 23:39, 15. Jan. 2018 (CET)

ok, danke!

Schraubtaler goes Schraubmedaillen

Lieber Herr Sanders, Erich Erker hat bei seiner Revision des Lemmas "Schraubtaler" aus Gründen der nomenklatorischen Richtigkeit empfohlen, das Lemma in "Schraubmedaillen" umzubenennen. Im Text habe ich das schon getan. An den Seitentitel müssten aber Sie ran.

LG MK

ist verschoben. --Andreas Sanders (Schreiben Sie mir) 14:06, 27. Feb. 2018 (CET)

Lemma umbenennen Bauernfeind > Pauernfeind (Bauernfeind)

Auch hier wäre das Lemma umzubenennen von "Bauernfeind, Johann Christian" in "Pauernfeind (Bauernfeind), Johann Christian" lg mk

ist verschoben. --Andreas Sanders (Schreiben Sie mir) 14:07, 27. Feb. 2018 (CET)

Lemma umbennenen Russegger, Josef Ritter von in Russegger, Joseph von

Auch hier wäre das Lemma umzubenennen von "Russegger, Josef Ritter von" in "Russegger, Joseph von" - laut GND. LG, Hildemar