Ausleger: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Ausleger''', Geschäfts- oder Hauszeichen.
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'''Ausleger''', Geschäfts- oder Hauszeichen. An einem kunstvoll verzierten – eigentlichen – Ausleger, im rechten Winkel von der Hausmauer abstehend, hängt oder steht das eisengeschmiedete und bemalte oder vergoldete Wirtshausschild oder der Hinweis auf eine besondere Lokalität im Haus.
  
An einem kunstvoll verzierten – eigentlichen – »Ausleger«, im rechten Winkel von der Hausmauer abstehend, hängt oder steht das eisengeschmiedete und bemalte oder vergoldete Wirtshausschild oder der Hinweis auf eine besondere Lokalität im Haus. Die massiven Tafeln oder durchsichtig gearbeiteten »Schilder« und Zeichen sind beidansichtig und können auch aus Holz geschnitzt sein. Die schönsten Beispiele des 18., 19. und beginnenden 20. Jh.s finden sich in der Salzburger Getreidegasse. Seit der Jahrhundertwende 2000 kommen zahlreiche neue und adaptierte Ausleger zeitgenössischer Handelsfirmen und gastbetrieblichen Einrichtungen hinzu.
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Die massiven Tafeln oder durchsichtig gearbeiteten Schilder und Zeichen sind beidansichtig und können auch aus Holz geschnitzt sein. Die schönsten Beispiele des 18., 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts finden sich in der Salzburger Getreidegasse. Seit 2000 kommen zahlreiche neue und adaptierte Ausleger zeitgenössischer Handelsfirmen und gastbetrieblicher Einrichtungen hinzu.
  
 
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Aktuelle Version vom 6. Juni 2020, 16:54 Uhr

Ausleger, Geschäfts- oder Hauszeichen. An einem kunstvoll verzierten – eigentlichen – Ausleger, im rechten Winkel von der Hausmauer abstehend, hängt oder steht das eisengeschmiedete und bemalte oder vergoldete Wirtshausschild oder der Hinweis auf eine besondere Lokalität im Haus.

Die massiven Tafeln oder durchsichtig gearbeiteten Schilder und Zeichen sind beidansichtig und können auch aus Holz geschnitzt sein. Die schönsten Beispiele des 18., 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts finden sich in der Salzburger Getreidegasse. Seit 2000 kommen zahlreiche neue und adaptierte Ausleger zeitgenössischer Handelsfirmen und gastbetrieblicher Einrichtungen hinzu.

Ch.S.