Theodor Konrad Hartleben: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 20. September 2020, 19:22 Uhr

Theodor Konrad Hartleben, * 24. Juni 1770 in Mainz, † 15.Juni 1827 in Mannheim, Rechtswissenschafter. Hartleben studierte zunächst Medizin in Mainz und Straßburg, dann Rechtswissenschaft in Gießen und Mainz.

1789 gründete Hartleben in Mainz den Correspondierenden literarischen Cirkel. Nach seiner Promotion verweilte er am Reichskammergericht in Wetzlar und wurde nach mehreren Stationen 1795 an die Universität Salzburg als Professor für Staatsrecht und Reichsprozessrecht berufen. Im selben Jahr wurde er Mitglied der Akad. der Wissenschaften in München.

Von 1800/01 war Hartleben Polizeidirektor in Salzburg und Mitglied der Salzburger Zensurkommission. 1804 versuchte er vergeblich in Salzburg einen Leseverein zu gründen. Im selben Jahr folgte er einem Ruf an die Universität Würzburg. Er war weiters in Freiburg im Breisgau und Durlach (Baden) tätig und wurde schließlich Kommissar der Rheinschifffahrt in Mainz.

Er veröffentlichte u.a.: Flüchtige Betrachtungen über den Gang der französischen Revolution (1792), Ueber die Wahl deutscher Reichsdeputirten zu Friedenunterhandlungen (1797). Von 1802 bis 1804 gab Hartleben von Salzburg aus die Allgemeine Deutsche Justiz- und Polizey-Fama heraus, eine juristische Fachzeitschrift, welche überregionale Bedeutung erlangte.

Lit.:

  • M. Krenn: Salzburg im Fokus der Justiz- und Polizeyfama. Analyse einer von T. H. im frühen 19. Jahrhundert herausgegebenen Zeitschrift. Dipl. Univ. Salzburg 2017.
  • R. Stamm: T. K. H. (1770–1827). In: Zeitschrift für Geschichte des Oberrheins 113, 1964, 45ff.
  • M. Sattler: Collectaneen-Blätter zur Geschichte der ehemaligen Benediktiner-Universität Salzburg. Kempten 1890, 611ff.

Th.W.