Johann Scheidl: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 29. November 2016, 02:11 Uhr

Scheidl, Johann, * Wien 1823, † ?, Holz- und Steinbildhauer, Restaurator und Fotograf.

1871-74 in Salzburg ansässig, vor dem 19. 5. 1874 unbekannt verzogen. Als Bildhauer erhielt er in Salzburg Stadt und Land fast alle größeren kirchlichen Aufträge, trotz hoher Preise konnte er seine billigeren Mitbewerber meistens ausstechen. Seine zahlreichen Kirchenausstattungen in neuromanischem, neugotischem und byzantinischem Stil wurden durch spätere Abtragungen stark dezimiert. Für seine Altäre, Kanzeln, Tabernakel, Chorstühle, Orgelkästen und Figuren lieferte er auch die zeichnerischen Entwürfe.

Sein Hauptwerk in der Stadt Salzburg war das nicht mehr bestehende Chorgestühl und die Kanzel aus dem Jahr 1859 im Salzburger Dom (laut Kirchenschematismus des Erzbistums Salzburg von 1877, S. XIX), ganze Kircheneinrichtungen lieferte er 1851 für Aigen (1869 entfernt), 1853/54 für Berndorf (1956 entfernt), 1855 für Kuchl (1955 entfernt), 1857-66 für Leopoldskron-Moos (teilweise entfernt), 1858 für Ramingstein (1889 abgebrannt) und 1860/61 für Wals. Von den Steinplastiken S.s sind die Gewändefiguren Rupert und Virgil am äußeren Südportal der Salzburger →Franziskanerkirche (um 1864) zu nennen. Seine Heiligenfiguren sind dem Stilwollen der Nazarener verpflichtet. Sie werden in edler, ruhiger Haltung gezeigt, die Gewänder betonen den blockhaften Umriss der Statuen.

S. arbeitete meist mit dem Maler Sebastian →Stief zusammen, der für seine Altäre die Bilder schuf, die Fassungen besorgte der Salzburger Maler Josef Ettl. Daneben war S. auch als Restaurator gotischer Altäre tätig, die er mit eigenen Plastiken ergänzte, z.B in der Kirche Nonnberg in Salzburg (1852/53) und in Pfarrwerfen (1855).

Sein Fotoatelier hatte S. im Haus des späteren Hotel Nelböck in Salzburg-Schallmoos. Er porträtierte u. a. den damals 18jährigen Maler H. →Makart, der bei ihm Fotos retuschiert hatte. Da S. nachgewiesen werden konnte, pornographische Fotos verkauft zu haben, wurde er am 21. 7. 1864 des Vergehens gegen die öffentliche Sicherheit für schuldig erkannt und zu einem Monat Kerker verurteilt. (lt. Strafakt im Salzb. →Landesarchiv, hier auch Angabe des Geburtsortes).

Literatur:

  • Wurzbach
  • Thieme-Becker
  • ÖKT
  • Martin

R.P.