Benutzer Diskussion:Andreas Sanders: Unterschied zwischen den Versionen

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:ausgeschrieben dürfte besser sein, damit es nicht zu doppelungen kommen kann. lässt sich dann ja relativ leicht ersetzen. --[[User:Andreas Sanders|Andreas Sanders]] ([[User talk:Andreas Sanders|Schreiben Sie mir]]) 23:39, 15. Jan. 2018 (CET)
 
:ausgeschrieben dürfte besser sein, damit es nicht zu doppelungen kommen kann. lässt sich dann ja relativ leicht ersetzen. --[[User:Andreas Sanders|Andreas Sanders]] ([[User talk:Andreas Sanders|Schreiben Sie mir]]) 23:39, 15. Jan. 2018 (CET)
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ok, danke!

Version vom 17. Januar 2018, 14:38 Uhr

Lieber Herr Sanders, ich habe den Leiter der Geschäftsstelle für die Altstadterhaltung - Viktor Brojatsch - gebeten, den Text zum ASTEG zu überarbeiten, da sich da doch einiges getan hat. Er würde als Autor nur für diesen Text im Buch vorkommen. Der Text ist naturgemäß etwas ausführlicher - und widerspricht daher der Vorgabe kürzer zu werden, aber er ist auch exakter. Bevor ich den Text zur Gäänze tausche, wollte ich das noch mit Ihnen kurz abstimmen. Mit den besten Grüßen Roman Höllbacher

Altstadterhaltungsgesetz 1980, Salzburger, StF LGBl Nr 50/1980, i.d.F. LGBl Nr 8/2017, Novelle des A. 1967, des ersten Gesetzeswerkes dieser Art in Österreich, stellt das Gebiet der Altstadt und der angrenzenden gründerzeitlichen Stadterweiterungsgebiete der Stadt Salzburg unter Schutz. Das Gebiet der Schutzzone I umfasst die Altstadt links und rechts der Salzach, Mönchsberg, Festungsberg, Kapuzinerberg, Innerer- und Äußerer Stein, Teile von Mülln und Nonntal. Mit der Schutzzone II schließen Bereiche von Nonntal, Riedenburg, Neustadt und Elisabethvorstadt an. Die Schutzgebiete umfassen ca. 5% des Stadtgebietes, von den ca. 1.400 Gebäuden sind rund 1.000 als schützenswert eingestuft. Das A. inklusiv zweier Verordnungen regelt mit Sonderbauvorschriften, der Sachverständigenkommission und dem Altstadterhaltungsfonds den Schutz und die bauliche Entwicklung der Altstadt. Die Sonderbauvorschriften enthalten ein Erhaltungsgebot und Demolierungsverbot, Schutz des Inneren charakteristischer Bauten, Schutz der Wohnfunktion und Regeln für die Gestaltung von Neubauten und Freiflächen. Als unabhängiges Gutachtergremium für die Behörden, ist die Sachverständigenkommission im Amt der Salzburger Landesregierung eingerichtet, die organisatorisch und fachlich durch eine Geschäftsstelle unterstütz wird. Der Salzburger Altstadterhaltungsfonds wird von Stadt und Land Salzburg getragen und werden damit Mehrkosten die Aufgrund Erhaltungsmaßnahmen an historischer Bausubstanz anfallen und über eine ordnungsgemäße Erhaltung hinausgehen, abgedeckt. Mit dem Fonds können auch Wohnraumschaffung und stadtbildpflegerische Maßnahmen gefördert werden. Das A. ist integraler Bestandteil des von der UNESCO anerkannten Welterbe-Managementplanes der Welterbestätte Altstadt von Salzburg. V.B.

Literatur: (Titel folgt im Oktober 2017 - Neuerscheinung zu 50 Jahre Altstadterhaltung)

Viktor Brojatsch (V.B.)

keinerlei einwände, bitte machen --Andreas Sanders (Schreiben Sie mir) 23:20, 22. Aug. 2017 (CEST)

ok Roman Höllbacher

Anfrage: Autorenkürzel bei Neuautoren

Lieber Herr Sanders,

bislang habe ich neue AutorInnen neuer oder überarbeiteter Lemmata ausgeschrieben. Soll ich dies einstweilen beibehalten oder freihändig Abkürzungen bilden? Danke für kurze Info. LG MK

ausgeschrieben dürfte besser sein, damit es nicht zu doppelungen kommen kann. lässt sich dann ja relativ leicht ersetzen. --Andreas Sanders (Schreiben Sie mir) 23:39, 15. Jan. 2018 (CET)

ok, danke!