Altstadterhaltungsgesetz: Unterschied zwischen den Versionen
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− | + | Literatur: 50 Jahre Altstadterhaltung (Arbeitstitel, erscheint im Oktober 2017) | |
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Version vom 17. August 2017, 10:24 Uhr
Altstadterhaltungsgesetz 1980, Salzburger, StF LGBl Nr 50/1980, i.d.F. LGBl Nr 8/2017, Novelle des A. 1967, des ersten Gesetzeswerkes dieser Art in Österreich, stellt das Gebiet der Altstadt und der angrenzenden gründerzeitlichen Stadterweiterungsgebiete der Stadt Salzburg unter Schutz. Das Gebiet der Schutzzone I umfasst die Altstadt links und rechts der Salzach, Mönchsberg, Festungsberg, Kapuzinerberg, Innerer und Äußerer Stein, Teile von Mülln und Nonntal. Mit der Schutzzone II schließen Bereiche von Nonntal, Riedenburg, Neustadt und Elisabethvorstadt an. Die Schutzgebiete umfassen ca. 5% des Stadtgebietes, von den ca. 1.400 Gebäuden sind rund 1.000 als schützenswert eingestuft. Das A. inklusiv zweier Verordnungen regelt mit Sonderbauvorschriften, der Sachverständigenkommission und dem Altstadterhaltungsfonds den Schutz und die bauliche Entwicklung der Altstadt. Die Sonderbauvorschriften enthalten ein Erhaltungsgebot und Demolierungsverbot, Schutz des Inneren charakteristischer Bauten, Schutz der Wohnfunktion und Regeln für die Gestaltung von Neubauten und Freiflächen. Als unabhängiges Gutachtergremium ist im Amt der Salzburger Landesregierung die Sachverständigenkommission eingerichtet, die organisatorisch und fachlich durch eine Geschäftsstelle unterstützt wird. Der Salzburger Altstadterhaltungsfonds wird von Stadt und Land Salzburg getragen. Er deckt die Mehrkosten ab, welche aufgrund von Erhaltungsmaßnahmen an historischer Bausubstanz anfallen und über eine ordnungsgemäße Erhaltung hinausgehen. Mit dem Fonds können auch Wohnraumschaffung und stadtbildpflegerische Maßnahmen gefördert werden. Das A. ist integraler Bestandteil des von der UNESCO anerkannten Welterbe-Managementplanes der Welterbestätte Altstadt von Salzburg. V.B.
Literatur: 50 Jahre Altstadterhaltung (Arbeitstitel, erscheint im Oktober 2017)
( V.B. = Viktor Brojatsch, Referatsleiter, Altstadterhaltung, Sachverständigendienst und Ortsbildschutz, Land Salzburg )