Theodor Konrad Hartleben

Aus Salzburger Kulturlexikon 3.0
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Hartleben, Theodor Konrad, * Mainz 24. 6. 1770, † Mannheim 15. 6. 1827, Rechtswissenschafter.

Hartleben studierte zunächst Medizin in Mainz und Straßburg, dann Rechtswissenschaft in Gießen und Mainz. 1789 gründete er in Mainz den »Correspondierenden literarischen Cirkel«. Nach seiner Promotion verweilte er am Reichskammergericht in Wetzlar und wurde nach mehreren Stationen 1795 an die Universität Salzburg als Professor für Staatsrecht und Reichsprozessrecht berufen. Im selben Jahr wurde er Mitglied der Akademie der Wissenschaften in München.

1800-01 war Hartleben Polizeidirektor in Salzburg und Mitglied der Salzburger Zensurkommission. 1804 versuchte er vergeblich, in Salzburg einen Leseverein zu gründen. Im selben Jahr folgte er einem Ruf an die Universität Würzburg. Er war weiters in Freiburg im Breisgau und Durlach (Baden) tätig und wurde schließlich Kommissar der Rheinschiffahrt in Mainz.

Er veröffentlichte unter anderem: »Flüchtige Betrachtungen über den Gang der französischen Revolution« (1792), »Ueber die Wahl deutscher Reichsdeputirten zu Friedenunterhandlungen« (1797). Von 1802 bis 1804 gab Hartleben von Salzburg aus die »Allgemeine Deutsche Justiz- und Polizey-Fama« heraus, eine juristische Fachzeitschrift, welche überregionale Bedeutung erlangte.

Literatur:

  • R. Stamm: Theodor Konrad Hartleben (1770-1827). In: Zeitschrift für Geschichte des Oberrheins 113, 1964, S. 45 ff.
  • Wurzbach.
  • M. Sattler: Collectaneen-Blätter zur Geschichte der ehemaligen Benediktiner-Universität Salzburg. Kempten 1890, S. 611 ff.

Th.W.