Schulwesen

Aus Salzburger Kulturlexikon 3.0
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Schulwesen.

Die älteste Schule in Salzburg ist die zu →St.Peter, die auf den hl. →Rupert zurückgehen dürfte. Die frühen Klosterschulen waren wichtige Pfeiler des Bildungswesens und dienten zur Berufsausbildung von Priestern, Mönchen und Schreibern. Man lernte das Notdürftigste, Latein, Kirchengesang und Rechnen (um alle Jahre das Osterfest berechnen zu können). Diese drei Disziplinen nannte man das Trivium und diese Schulen daher Trivialschulen. Nach der Trennung von Bistum und Peterskloster (987) dürfte durch Eb. →Arn(o) die →Domschule gegründet worden sein. Domschulen bereiteten auf den geistlichen Beruf vor. Sie waren keine Volks- oder Kinderschulen. Die Klosterschule von St. Peter war eng mit dem Kloster verbunden. Unter Abt Georg I. kamen 1431 ausgebildete Lehrer von der Universität Wien, 1463 wollte Eb. Burckhard II von Weißbriach (1461-66) die Schule sogar zur Universität umwandeln. Bei der Reform unter Abt Aegidius 1554 ist von zwei Schulen die Rede, einer für die Klosternovizen und einer für auswärtige Knaben. Aus dieser zweiten Schule entstand 1617 das Gymnasium, eine lateinische Vorbereitungsschule, die ihre Tradition im Akademischen Gymnasium fortsetzt. Um 1200 gibt es die ersten Stadt- und Ratsschulen und etwas später die Deutschen Schulen als Laienschulen. Schulen dieser Art finden wir in Radstadt (1418) und Tamsweg (1421). Sicher waren sie nicht die einzigen. In der Salzburger Kirchenversammlung von 1456 werden Schullehrer genannt. Aus der Zeit von Eb. Johann Jakob Freiherr von Kuen-Belasy (1560-86) haben wir die erste förmliche Verordnung über das Schulwesen, eine erste Schulordnung, die für ganz Süddeutschland vorbildlich war (z. B. Einschränkung des Wanderstudententums, dem viele Landschulen ihre Existenz verdankten), entstand 1594 unter Eb. →Wolf Dietrich. Eb. →Paris Lodron ging sofort daran, das 1617 errichtete Gymnasium in eine →Univ. umzuwandeln, auch gründete er das Institut Collegium Lodronio-Marianum zur Ausbildung von Beamten für die Lodronsche Verwaltung und 1653 das Rupertinische Collegium (→Rupertinum).

Unter Eb. →Johann Ernst Graf Thun kamen 1695 die →Ursulinen nach Salzburg. Eb. Franz Anton Graf von Harrach (1709-27) vertrat den Grundsatz, bei allen Kirchen eine eigene Schule zu errichten und die Mesner zu Schullehrern zumachen. 1722 schlossen sich in Hallein Maria Zechner und ihre Mutter dem dritten Orden des hl. Franziskus an und richteten im sogenannten Lechnerhaus einen Unterricht für arme Mädchen in Beten, Lesen und Schreiben, Spinnen, Stricken und Nähen ein. Diese Schule entwickelte sich zu einer weiblichen Elementar- und Industrieschule, die 1821 nach österreichischem Schulrecht die öffentliche Anerkennung erhielt. Industrieschulen, Verbindung von Unterricht und praktischer Bildung, entwickelten sich ursprünglich aus den Waisenhäusern und waren im 19. Jh. in ganz Deutschland und Österreich- Ungarn verbreitet.

Ein großer Schritt zum modernen Schulwesen erfolgte unter Eb. →Hieronymus Graf Colloredo mit der Bestellung von F. M. →Vierthaler zum Direktor des neu geschaffenen →Lehrerseminars und zum Direktor der Deutschen Schulen der Stadt. Die Lehramtskandidaten wurden in Kalligraphie, Orthographie, Sprachlehre, Rechenkunst und Musik unterrichtet. Unter Eb. Colloredo wurden 33 neue Schulhäuser gebaut, im Erzstift gab es ca. 300 Schulen. 1808 gingen von den schulfähigen Kindern nicht einmal zwei Drittel zur Schule und von denen ein Teil nur im Winter. Kurfürst Ferdinand von Toskana (1803-06) stellte die Schulaufsicht unter staatliche Aufsicht, was aber bald wieder rückgängig gemacht wurde. Die Pfarrer in den Gemeinden übernahmen wieder die Oberaufsicht über die Schulen. In der bayerischen Zeit (1810-16) wurde die Volksschulpflicht für alle Kinder vom 6. bis zum 12. Lebensjahr eingeführt, es gab aber die Möglichkeit, mit acht Jahren in die Primärschule und mit zwölf Jahren in das Progymnasium einzutreten.

Das 19. Jh. brachte eine ganze Anzahl von Neugründungen höherer Schulen: 1847 →Borromäum, 1851 Realschule, 1875 →Gewerbeschule, 1888 Gymnasium der Herz-Jesu-Missionare in Liefering. Für die Pflichtschulen bildete das Reichsschulgesetz von 1869 fast 100 Jahre die Rechtsgrundlage. Es eröffnete einer breiten Schicht den Weg zur Bildung und sah die allgemeine Volksschulpflicht in Österreich- Ungarn vor. Die österreichische Mittelschule hatte ihre Rechtsgrundlage in der Graf Thunschen Schulreform von 1854. Didaktisch-methodisch gab die Schulreform nach 1918 einen wesentlichen Anstoß zu neuen Wegen im Pflichtschulsektor. Der Volksschullehrplan 1926 und das Hauptschulgesetz 1927 sind ihre Ergebnisse. Die Bürgerschule wurde zur Hauptschule. Ein weiterer Schritt war das Schulorganisationsgesetz von 1962, das 1963/64 in Kraft trat. Von 1966-86 wurde die Hauptschule in zwei Klassenzügen geführt, 1986 kam die Umstellung auf Leistungsgruppen in den Hauptfächern.

Siehe auch: →Allgemeinbildende Höhere Schulen, →Berufsbildende Höhere Schulen.

Literatur:

  • B. Hamann: Geschichte des Schulwesens. Bad Heilbrunn 1986.
  • M. Laireiter, J.Weyrich: Im Dienste der Jugend. Erziehung und Schule im Bundesland Salzburg von 1945-1963. Salzburg 1965.
  • M. Rumpler: Geschichte des Salzburg’schen Schulwesens. Hg. v. J. J. Hochmuth, Salzburg 1832.

H.O.