Blühnbach

Aus Salzburger Kulturlexikon 3.0
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Schloss Blühnbach von Süden (Rettenbachriedel). Rechts hinten die Kapelle Hll. Familie und Rupert.

Blühnbach, Bez. St. Johann im Pongau, Jagdschloss — urk. 1580 ein Herrenhaus aus Holz, 1603—07 Schlossneubau unter Eb. →Wolf-Dietrich — samt Nebengebäuden und Kapelle. Seit dem 18. Jh. als Gestüt in Verwendung; ab 1816 im Staatsbesitz, 1908 kaufte es Thronfolger Erzherzog Franz Ferdinand, der B. durch den Wiener Hofburg-Architekten Ludwig Baumann im Sinne der damaligen Auffassung des Denkmal-, Heimat- und Landschaftsschutzes umgestalten und erweitern und das Blühnbachtal durch bis ins Hochgebirge führende Fahr- und Reitwege erschließen lässt. F. F. nutzt B. als exklusives Jagdrevier, riegelt das Tal ab, was zu Konflikten mit der Bevölkerung und v. a. den Alpenvereinen führt, die auf dem Recht der Wegefreiheit bestehen. Nach der Ermordung F. F.s veranlasst Kaiser Franz Josef die Einstellung aller Bauarbeiten und den Verkauf von B. Erwerb durch die Großindustriellenfamilie Krupp von Bohlen und Halbach 1916. Das Schloss wird weiter ausgebaut und modernisiert. Die neuen Besitzer errichten im Sinne des Heimatschutzes Wirtschaftsgebäude sowie Wohnhäuser für leitende Angestellte; Bauernhöfe werden für Bedienstete adaptiert, sodass ein einzigartiges bauliches und landschaftliches Ensemble entsteht. Seit 1973 befindet sich das Blühnbachtal mit Ausnahme des Schlosses und dessen unmittelbarer Umgebung im Besitz der Österr. Bundesforste. Diese führen B. unter rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten; nicht mehr genutzte Wirtschaftsgebäude befinden sich z. T. in teils schlechtem Zustand.

Lit.:

  • R. Hoffmann: Erzherzog Franz Ferdinand und der Fortschritt, Wien 1994.
  • M. K. Aschaber: Blühnbach als Idee eines herrschaftlichen Jagdsitzes. Dokumentation der Baugeschichte unter Berücksichtigung des Heimatschutz- und Denkmalschutzgedankens zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Diplomarbeit, Salzburg 1994.
  • Dehio-Handbuch. Die Kunstdenkmäler Österreichs, Salzburg Stadt und Land. Wien 1986, S. 53f.

R.H.