Projekt:Über das Salzburger Kulturlexikon 3.0

Aus Salzburger Kulturlexikon 3.0
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Onlineversion

Die Onlineversion des Salzburger Kulturlexikons ist ein Projekt der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Kulturlexikon, durchgeführt an der Universität Salzburg. Grundlage der Datenbank sind die über 1.500 Artikel der 3. Auflage des Salzburger Kulturlexikons (hg. von Peter Mittermayr und Heinrich Spängler, Salzburg: Jung und Jung, 2019); ein geringerer Teil der Artikel entstammt (modifiziert und aktualisiert) der 2. Auflage (hg. von Adolf Haslinger und Peter Mittermayr, Salzburg: Residenz, 2001). Die Abbildungen der Printversion wurden nicht alle in die Onlineversion übernommen, viele zusätzliche Bilder wurden eingesetzt. Mit dem 23. Juni 2021 war die Eingabe der Artikel der Printversion in die Onlineversion abgeschlossen. Die Verantwortlichen arbeiten kontinuierlich weiter.

Die Onlineversion wird aktuell von der Kultur- und Wissenschaftsförderung des Landes Salzburg und von Kultur, Bildung und Wissen der Stadt Salzburg finanziert.

Das Salzburger Kulturlexikon Online ist eine Wissensplattform zur Kultur des Bundeslandes Salzburg, die das Ziel verfolgt, wissenschaftlich abgesicherte Erkenntnisse zur kulturellen Entwicklung Salzburgs zu bündeln und zu vermitteln.

Die historische Kirchenprovinz Salzburg

Expertinnen und Experten bearbeiteten die Themenbereiche Archäologie (Bereichsleitung: Peter Höglinger), Architektur (Bereichsleitung: Roman Höllbacher), Bildende Kunst (Bereichsleitung: Dietgard Grimmer), Literatur (Bereichsleitung: Manfred Mittermayer), Medien (Bereichsleitung: Thomas Steinmaurer), Musik (Bereichsleitung: Michaela Schwarzbauer), Volks- und Alltagskulturen (Bereichsleitung derzeit nicht besetzt; bis zur Buchausgabe waren Ulrike Kammerhofer-Aggermann und Michael J. Greger verantwortlich) sowie Wissenschaft und Geschichte (Bereichsleitung derzeit nicht besetzt; bis zur Buchausgabe waren Martin Knoll und Reinhold Reith verantwortlich).

Die Bereichsleitung verantwortet (und verfasst zum Teil) die jeweiligen Artikel und die Abbildungen, koordiniert mit Autor*innen und hält gemeinsam mit der Redaktion das Lexikon auf dem aktuellen Stand.

Die Autorinnen und Autoren kommen u.a. aus folgenden wissenschaftlichen und kulturellen Institutionen: Universität Salzburg, Universität Mozarteum Salzburg, Salzburg Museum, Landesarchiv Salzburg, Stadtarchiv Salzburg, Literaturarchiv Salzburg, Bundesdenkmalamt – Abteilung für Salzburg, Salzburger Landesinstitut für Volkskunde, Stiftung Mozarteum und Universitätsbibliothek Salzburg.

Räumlich bezieht sich das Salzburger Kulturlexikon auf das gesamte Bundesland Salzburg, in der Zeit vor Errichtung der Republik (1918) auch auf jene Gebiete, die in der Geschichte Teil des Erzbistums Salzburgs waren.

Technisch betreut wird das Onlinelexikon von CHC (Arbeitsgruppe für Cultural Heritage Computing an der Universität Salzburg mittels der Open-Source-Software MediaWiki. Gehostet wird die Onlineversion von den IT Services der Universität Salzburg.

Linie

Das Salzburger Kulturlexikon ist per definitionem eine historische Plattform. Noch lebende Personen können in die Onlineversion nur aufgenommen werden, wenn klar erkennbar ist, dass ihr Wirken von langfristiger Bedeutung für Salzburg und/oder überregional beachtet ist. Ähnliche Einschränkungen gelten für Bauprojekte, Veranstaltungen und ähnliches mehr. Bei bekannten Persönlichkeiten, die nur vereinzelte, aber dennoch nennenswerte Bezüge zu Salzburg aufweisen (wie z.B. Johann Wolfgang von Goethe, Oskar Kokoschka, …), erfolgt keine umfassende Darstellung von Leben und Werk, sondern eine Fokussierung auf diese Bezüge. Die Onlineversion ist keine Plattform für tagespolitische Themen.

Kooperationspartner

Literaturarchiv Salzburg

Nutzungbedingungen

Sämtliche Texte des Salzburger Kulturlexikons sind über die Onlineversion einsehbar, ein Recht auf eine darüber hinausgehende Nutzung der Texte besteht nicht. Die Abbildungsrechte sind nach bestem Wissen und Gewissen geprüft worden. Für alle Abbildungen wurden Zustimmungen (urheberrechtlich und Bildrechte) eingeholt. Im Falle noch offener, berechtigter Ansprüche wird um Mitteilung ersucht: wenn z. B. bei Bildern die Urheber nicht vollständig recherchiert sind oder die Nutzungsrechte auf jemand anderen übergegangen sind. Ein Recht auf eine darüber hinausgehende Nutzung der Abbildungen besteht nicht.

Bereitstellung der Information

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