Wappen des Landes Salzburg

Aus Salzburger Kulturlexikon 3.0
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Das Wappen des Landes Salzburg hat eine rund 800-jährige Geschichte. Es besteht aus einem gekrönten gespaltenen Schild: rechts[1] in Gold ein aufrechter, nach rechts gewendeter schwarzer Löwe, links in Rot ein silberner Balken. Am oberen Schildrand ruht außerdem der Fürstenhut mit fünflappigem Hermelinstulp samt purpurner Haube, darauf drei perlenbesetzte Spangen, inmitten der goldene Reichsapfel. Die Farben des Landes Salzburg sind rot-weiß. Das Landessiegel weist das Landeswappen mit der Umschrift „Land Salzburg“ auf. Diese Definition findet sich im Artikel 8 des Landes-Verfassungsgesetzes 1999.

Das Erzstifts- und heutige Landeswappen ist erstmals auf einem Friesacher Pfenning des Erzbischofs Rudolf von Hohenegg (1284–1290) sowie – farbig – in der „Züricher Wappenrolle“ aus der Mitte des 14. Jahrhunderts nachgewiesen.

Als derzeit gültige historische Erklärung wird die Übernahme des persönlichen Siegels von Herzog Philipp von Kärnten angegeben. Dieser war von 1246 bis 1256 erwählter Erzbischof von Salzburg. Da die Sponheimer jedoch bis 1269 einen schwarzen Panther in Silber, die Staufer aber einen rotbewehrten schwarzen Löwen in Gold führten, ist eine Ableitung von letzteren naheliegender. Ungeklärt ist die Herkunft des silbernen Balkens in Rot, zumal die Farben des Erzstifts später schwarz-gelb-rot-weiß waren. Anfänglich wurde das Wappen der Salzburger Erzbischöfe mit einer Mitra bekrönt, später mit einem Kardinals- oder Legatenhut. Mit dem Fürstenhut wurde dann der Bezug zum Fürstentum Salzburg (1803 bis 1805), das Kurfürst Ferdinand III von Toscana regierte, beziehungsweise zum Herzogtum Salzburg (1806 bis 1808, 1850 bis 1918) hergestellt.

Nach Ende der Monarchie wurde das Aussehen des Wappens erstmals 1921 (LGBl. Nr. 58/1921) und dann 1945 (LGBl. Nr. 1/1945 Art. 10) sowie 1999 (LGBl. Nr. 25/1999) in einem Landesverfassungsgesetz geregelt. Mit dem Salzburger Landeswappengesetz 1989 (LGBl. Nr. 89 in der Fassung LGBl Nr. 14/2017) wurden nicht nur Führung und Verwendung, Verleihung und der Schutz des Wappens genau festgelegt, sondern erstmals auch verbindliche bildliche Darstellungen geschaffen.
  1. Hochspringen Hier ist zu beachten, dass Heraldiker Wappen spiegelverkehrt beschreiben, so als stünde man hinter dem Wappen(schild).