Hofbauamt: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Hofbauamt''' (auch Bauamt, Hofbaumeisteramt, Hofbaumeisterei).
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Das hochfürstliche '''Hofbauamt''' (auch Bauamt, Hofbaumeisteramt, Hofbaumeisterei) war mit Hochbauten, zum Teil auch mit Wasserbauten (v.a. Wasserschutzbauten) befasst, es unterstand der Hofkammer. Der Straßenbau fiel in die Kompetenz von Mautnern und ihren Wegmachern und unterstand ebenfalls direkt der Hofkammer.
  
Zum öffentlichen Bauwesen gehören seit alters der Hoch-, Wasser- und Straßenbau. Das hf. Hofbauamt war mit Hochbauten, z. T. auch mit Wasserbauten (vor allem Wasserschutzbauten) befasst, es unterstand der Hofkammer. Der Straßenbau fiel in die Kompetenz von Mautnern und ihren Wegmachern und unterstand ebenfalls direkt der Hofkammer. Leiter des Hofbauamt war (bis 1693) der Hofbaumeister, dann der Hofbauverwalter oder der Hofbaudirektor. Der erste namentlich bekannte Hofbaumeister ist Reichart von Randwickl (1522-25, † 1528). Er war außerdem Pfleger von Glanegg, Zeugmeister auf der →Festung und Inhaber des Urbaramtes in Anif. Dem Hofbauamt gehörten ferner - mit wechselnden, nicht ausreichend nachgewiesenen Kompetenzen - der Hofbau-Kommissär (seit 1598), der Hofbauinspektor und die Hofhandwerker an. Die erste erhaltene Bauordnung ist die von Eb. →Matthäus Lang aus dem Jahr 1523. Eb. →Wolf Dietrich erließ zur Regelung des öffentlichen Straßenbaus 1599 eine Mautordnung, die bis Mitte des 18. Jh.s gültig war. Unter Eb. Max Gandolf ist das Bauwesen der Landschaft (vor allem die Anlagen der Landesverteidigung, die schon vorher von einem eigenen »Schanzbaumeister« betreut wurden) vom Hofbauamt getrennt worden. Auch das Domkapitel richtete eine eigene Bauverwaltung ein. Unter Eb. Sigismund Schrattenbach wurde 1756 als erstem Johann Elias Geyer († 1790) als Inspektor und als Oberst-Weg-, Maut- und Baukommissar das ganze Bauwesen in die Hand gelegt; im gleichen Jahr wurde eine von Geyer verfaßte »Wegordnung« erlassen; 1773, unter Eb. →Hieronymus Colloredo, verfaßte Geyer eine neue Bauamtsordnung mit der Rangordnung:
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Leiter des Hofbauamts war (bis 1693) der Hofbaumeister, dann der Hofbauverwalter oder der Hofbaudirektor. Der erste namentlich bekannte Hofbaumeister ist Reichart von Randwickl (1522–25); er war außerdem Pfleger von Glanegg, Zeugmeister auf der [[Festung Hohensalzburg|Festung Hohensalzburg]] und Inhaber des Urbaramtes in Anif. Dem Hofbauamt gehörten ferner, mit wechselnden, nicht ausreichend nachgewiesenen Kompetenzen, der Hofbau-Kommissär (seit 1598), der Hofbauinspektor und die Hofhandwerker an.
* Baudirektor
 
* Bauverwalter
 
* Gegenschreiber
 
* Kanzlist
 
* die Meister
 
* Pallire
 
* Gesellen
 
* Lehrjungen
 
* Tagwerker
 
  
Literatur:
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Die erste erhaltene Bauordnung ist die von Erzbischof [[Lang von Wellenburg, Matthäus|Erzbischof Matthäus Lang von Wellenburg]] aus dem Jahr 1523. [[Wolf Dietrich von Raitenau|Erzbischof Wolf Dietrich von Raitenau]] erließ zur Regelung des öffentlichen Straßenbaus 1599 eine Mautordnung, die bis Mitte des 18. Jahrhunderts gültig war. Unter [[Kuenburg, Maximilian Gandolf Graf von|Erzbischof Max Gandolf Graf von Kuenburg]] wurde das Bauwesen der Landschaft (v.a. die Anlagen der Landesverteidigung, die schon vorher von einem eigenen Schanzbaumeister betreut wurden) vom Hofbauamt getrennt; auch das Domkapitel richtete eine eigene Bauverwaltung ein.
  
* Ch. Willomitzer: Geschichte des Baudienstes im Land Salzburg (Schriftenreihe des Landespressebüros, Serie »Sonderpublikationen« Nr. 53), Salzburg 1985.
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Unter Erzbischof Sigismund Graf Schrattenbach wurde 1756 als erstem [[Johann Elias von Geyer]] als Inspektor und als Oberst-, Weg-, Maut- und Baukommissar das ganze Bauwesen in die Hand gelegt; im gleichen Jahr wurde eine von Geyer verfasste Wegordnung erlassen; 1773, unter [[Hieronymus Graf Colloredo|Erzbischof Hieronymus Graf Colloredo]], verfasste Geyer eine neue Bauamtsordnung mit der Rangordnung: Baudirektor – Bauverwalter – Gegenschreiber – Kanzlist – die Meister – Pallire – Gesellen – Lehrjungen – Tagwerker.
* H. Klein: Salzburger Straßenbauten im 18. Jh. In:MGSLK 99, 1959, S. 81 ff.
 
  
M.O.
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Hofbaumeister 1522–1693: Reichart von Randwickl, Jörg Spacis, Gregor Schmittner, Leopold Winkler, Jörg Vischer, Rupert Rettinger (Verwalter), Stefan Schallmoser, [[Ninguarda, Johann B.|Johann B. Ninguarda]], [[Andrea Bertoleto]], [[Elia Castello]], [[Solari, Santino|Santino Solari]], [[Giovanni Antonio Daria]], [[Opstal, Bartholomäus van| Bartholomäus van Opstal]], [[Giovanni Gaspare Zuccalli]]. Ab 1685 gab es neben dem Hofbauverwalter auch einen Landschaftsbauverwalter.
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* C. Willomitzer: Geschichte des Baudienstes im Land Salzburg. Salzburg 1985.
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* H. Klein: Salzburger Straßenbauten im 18. Jh. In: MGSLK 99, 1959, S. 81ff.
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M.O., G.P
  
 
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Aktuelle Version vom 10. Mai 2021, 13:04 Uhr

Das hochfürstliche Hofbauamt (auch Bauamt, Hofbaumeisteramt, Hofbaumeisterei) war mit Hochbauten, zum Teil auch mit Wasserbauten (v.a. Wasserschutzbauten) befasst, es unterstand der Hofkammer. Der Straßenbau fiel in die Kompetenz von Mautnern und ihren Wegmachern und unterstand ebenfalls direkt der Hofkammer.

Leiter des Hofbauamts war (bis 1693) der Hofbaumeister, dann der Hofbauverwalter oder der Hofbaudirektor. Der erste namentlich bekannte Hofbaumeister ist Reichart von Randwickl (1522–25); er war außerdem Pfleger von Glanegg, Zeugmeister auf der Festung Hohensalzburg und Inhaber des Urbaramtes in Anif. Dem Hofbauamt gehörten ferner, mit wechselnden, nicht ausreichend nachgewiesenen Kompetenzen, der Hofbau-Kommissär (seit 1598), der Hofbauinspektor und die Hofhandwerker an.

Die erste erhaltene Bauordnung ist die von Erzbischof Erzbischof Matthäus Lang von Wellenburg aus dem Jahr 1523. Erzbischof Wolf Dietrich von Raitenau erließ zur Regelung des öffentlichen Straßenbaus 1599 eine Mautordnung, die bis Mitte des 18. Jahrhunderts gültig war. Unter Erzbischof Max Gandolf Graf von Kuenburg wurde das Bauwesen der Landschaft (v.a. die Anlagen der Landesverteidigung, die schon vorher von einem eigenen Schanzbaumeister betreut wurden) vom Hofbauamt getrennt; auch das Domkapitel richtete eine eigene Bauverwaltung ein.

Unter Erzbischof Sigismund Graf Schrattenbach wurde 1756 als erstem Johann Elias von Geyer als Inspektor und als Oberst-, Weg-, Maut- und Baukommissar das ganze Bauwesen in die Hand gelegt; im gleichen Jahr wurde eine von Geyer verfasste Wegordnung erlassen; 1773, unter Erzbischof Hieronymus Graf Colloredo, verfasste Geyer eine neue Bauamtsordnung mit der Rangordnung: Baudirektor – Bauverwalter – Gegenschreiber – Kanzlist – die Meister – Pallire – Gesellen – Lehrjungen – Tagwerker.

Hofbaumeister 1522–1693: Reichart von Randwickl, Jörg Spacis, Gregor Schmittner, Leopold Winkler, Jörg Vischer, Rupert Rettinger (Verwalter), Stefan Schallmoser, Johann B. Ninguarda, Andrea Bertoleto, Elia Castello, Santino Solari, Giovanni Antonio Daria, Bartholomäus van Opstal, Giovanni Gaspare Zuccalli. Ab 1685 gab es neben dem Hofbauverwalter auch einen Landschaftsbauverwalter.

Lit.:

  • C. Willomitzer: Geschichte des Baudienstes im Land Salzburg. Salzburg 1985.
  • H. Klein: Salzburger Straßenbauten im 18. Jh. In: MGSLK 99, 1959, S. 81ff.

M.O., G.P