Naturschutz: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Salzburger Kulturlexikon 3.0
Wechseln zu: Navigation, Suche
K (Kategorie:Wissenschaft durch Kategorie:Wissenschaft und Geschichte ersetzt)
(Neuer Text von Georg Stöger eingetragen)
Zeile 1: Zeile 1:
 
'''Naturschutz'''.
 
'''Naturschutz'''.
  
Salzburg hat Anteil an mehr alpinen und voralpinen Landschaften als jedes andere Bundesland Österreichs, entsprechend reich ist die Mannigfaltigkeit der heimatlichen Natur. Das Salzburger Naturschutzgesetz 1977 mit der wesentlichen Ergänzung zum Schutz fließender Gewässer aus 1986 versucht, der aus Vielfalt und traditioneller bäuerlicher Pflege erwachsenen Schönheit der Salzburger Landschaften Rechnung zu tragen.
+
Derzeit steht ca. ein Drittel der Landesfläche unter verschiedenen Formen des Naturschutzes, insgesamt sind das über 1.500 Flächen bzw. Objekte. Flächen wurden als Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiete gewidmet (vereinzelt als Natur-, Biosphären- oder Nationalpark), wobei größere Gebiete vor allem im ohnehin kaum genutzten alpinen Bereich zu finden sind. Dazu kommt der Schutz von „Landschaftsteilen“ und von Einzelobjekten („Naturdenkmäler“).
  
Nahezu 30 Prozent der Landesfläche stehen unter gesetzlichem Schutz. Entsprechend den Schutzkategorien sind die Schutzinhalte unterschiedlich streng.
+
Im Hinblick auf die Entwicklung des Naturschutzes ist Salzburg durchaus vergleichbar mit anderen Ländern Westeuropas. Schon um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert kam es zu einem ersten Auftreten für den Naturschutz, der über bürgerliche und alpine Vereine artikuliert wurde und teilweise zivilisations- und modernisierungskritische Züge aufwies. Inspiriert war dieses Engagement von den staatlichen Schutzgebieten in den USA (Yellowstone und Yosemite), gleichzeitig stand es auch im Kontext von völkischem Heimatschutz und von Diskussionen um den Schutz von Wäldern. 1908 tauchte die Idee eines „Naturschutzparks“ im Ostalpenraum auf und dies führte 1913 zu ersten Gebietsankäufen im Salzburger Pinzgau durch den deutsch-österreichischen „Verein Naturschutzpark“, was den Grundstein für den späteren →Nationalpark Hohe Tauern bilden sollte. Parallel dazu wurde analog zum Denkmalschutz der Schutz von Einzelobjekten in der Natur auch in Salzburg um Jahrhundertwende gefordert. Schon 1899 hatten Naturschützer und Tourismusunternehmer gegen eine geplante Wasserkraftnutzung der Krimmler Wasserfälle protestiert und das Projekt verhindert. Daraus entstand zwar eine Debatte im Salzburger Landtag, Schutzgesetze kamen aber nicht zustande. Auch in der Folge verhielten sich der Staat und die Landesbehörden eher passiv, die zentralen Akteure waren zu dieser Zeit einzelne Vertreter des städtischen Bürgertums, in Salzburg der Rechtsanwalt und (zwischenzeitliche) Landespolitiker August Prinzinger.  
  
In der Kernzone des →Nationalparks Hohe Tauern (mit Außenzone eine Fläche von 667,19 km², Landesgesetz vom 19. 10. 1983), den 19 Naturschutzgebieten (354,21 km², Beispiel: Wenger Moor am Wallersee) sowie den 57 Geschützten Landschaftsteilen (Beispiel: Tümpel in Kasern) sind Landschaftsbild und Naturhaushalt gleichermaßen gut geschützt. Das Hauptaugenmerk in den 60 Landschaftsschutzgebieten (111,8 km², Beispiel: Leopoldskroner Moos) liegt hingegen mehr auf der landschaftlichen Schönheit, dem tradierten Landschaftsbild. Landschaftsschutz nimmt so wichtige Interessen der erholungssuchenden Bevölkerung und des Fremdenverkehrs wahr. 210 besonders markante Naturgebilde sind zu Naturdenkmalen erklärt (Beispiel: Krimmler Wasserfälle, Dorflinde in Faistenau). Zum Naturpark (einziges Beispiel: Naturpark Untersberg) können bestehende Schutzgebiete erklärt werden, wenn sie in besonderem Maße der Erholung der Bevölkerung und der Vermittlung von Wissen dienen.
+
Zunächst entstanden – auch als Reaktion auf den zunehmenden Tourismus – erste Landesgesetze zum Schutz der Alpenpflanzen, in Salzburg 1886 das Gesetz zum „Schutz der Pflanze Edelweiß“, weitere folgten nach der Jahrhundertwende für andere Pflanzen (1915, 1923 und 1928), dazu kamen Schutzgesetze für Höhlen und Vögel, Pflanzenschutzgebiete (Hinterstubach- und Amertal im Oberpinzgau, 1921) und auch der Schutz des Landschaftsbildes gegen „Verunstaltungen durch Werbung“ (1926) wurde gesetzlich verankert. Das Fehlen einer allgemeinen rechtlichen Regelung des Naturschutzes wurde in der Zwischenkriegszeit erneut diskutiert, wofür der neukonstituierte „Österreichische Naturschutzbund“ eine wichtige Plattform bot. 1929 wurde in Salzburg auf dieser Basis ein Naturschutzgesetz beschlossen, das ebenso die vorangegangenen Einzelgesetze einbezog und erweiterte. Es intensivierten sich zwar die Naturschutzdiskussionen, auch kam es einem Auftreten gegen Kraftwerkspläne in den Tauerntälern und touristische Projekte – Erfolge blieben trotz der guten politischen und gesellschaftlichen Vernetzung der Naturschützer aus.
  
Der Schutz bestimmter, in entsprechenden Verordnungen aufgelisteter Pflanzen und Tierarten ergänzt das Naturschutzgesetz. Der Artenschutz, früher im Vordergrund der Schutzbemühungen, hat durch den Biotopschutz die notwendige Ergänzung für die Bewahrung eines funktionierenden Gesamtökosystems erhalten.
+
Für den Salzburger Naturschutz bildete der Nationalsozialismus keinen tiefen Bruch: Viele Akteure blieben weiterhin tätig – z.B. Eduard Paul →Tratz als „Gaubeauftragter“ und „fachlicher Referent“ für Naturschutz. Zudem entsprach das zentralistische „Reichsnaturschutzgesetz“, das ab 1938 in Salzburg gültig war, der Erwartungshaltung der Naturschützer, wenngleich die erhoffte Etablierung von größeren Schutzgebieten unterblieb.  
  
Bestrebungen, einen gerechten Interessenausgleich mit den zumeist bäuerlichen Grundbesitzern zu erreichen, sind für die Zukunft ebenso wichtig wie ein genereller Feuchtgebietsschutz, ein Ende weiterer Pistenerschließungen und die Regelung anderer auf das Landschaftsbild zurückwirkender Eingriffe.
+
Auch die ersten Nachkriegsjahrzehnte waren durch Kontinuitäten im Hinblick auf die Akteure und deren Vorstellungen geprägt, es dominierte weiterhin eine bürgerlich-konservative Ausrichtung. Als Beispiel kann der Schriftsteller Günter →Schwab fungieren, der seine völkischen und antimodernen Ansichten bis in die 1970er Jahre in den Naturschutzdiskurs einbrachte. Das Naturschutzgesetz 1956 basierte wesentlichen auf seinen Vorläufern, brachte aber die Schaffung eines Naturschutzbeirates und die Möglichkeit Naturschutzgebiete zu etablieren mit sich. In dieser Zeit intensivierte sich die Internationalisierung des Naturschutzes z.B. über die „International Union for Nature Protection“ (IUCN) oder den Europarat. Es kam zu einem Bedeutungsgewinn des Naturschutzes in der Landespolitik und zu einem deutlichen Anstieg der geschützten Flächen und Objekte, und zunehmend kamen dabei auch außeralpine Gebiete in den Blick. Großschutzgebiete blieben weiterhin umstritten, vor allem Vertreter der Tourismus- und Energiewirtschaft traten gegen Naturschutzprojekte auf, zudem herrschte in der bäuerlichen Bevölkerung vor Ort oft Ablehnung oder Skepsis.
  
Die Sorgfalt im Umgang mit unserer Natur darf aber nicht auf Schutzgebiete beschränkt bleiben. Die Salzburger Berg- und Naturwacht trägt durch ihre Überwachungs- und Aufklärungsarbeit wesentlich zur Einhaltung der Naturschutzbestimmungen bei. Vereine wie der Österreichische Naturschutzbund (Präsident E. Stüber, der Salzburger Umweltanwalt), die Österreichische Naturschutzjugend u. a. leisten einen wichtigen Beitrag zur Bewusstseinsbildung. Alpenverein, Touristenverein Naturfreunde und Touristenclub erschließen einer großen Zahl von Menschen die Schönheit der alpinen Landschaft.  
+
Ab den 1970er Jahren kam es zu einer Popularisierung des Umweltschutzgedankens, was auch in einer stärkeren Beachtung von Forderungen des Naturschutzes resultierte. Dieser wurde im Hinblick auf die Akteure zunehmend heterogener: Zum konservativen Naturschutz kamen neue soziale Bewegungen und ab den 1980er Jahren die Grünpolitik, die Etablierung des Umweltschutzes tangierte Bundeskompetenzen, und ab dem Beitritt zur Europäischen Union wurde der Naturschutz auch wesentlich von supranationaler Politik geprägt. Der „Vertragsnaturschutz“, der Prämien für naturnahe Landwirtschaft bot, war eine Innovation der 1990er Jahre, die Vorbehalte der bäuerlichen Bevölkerung gegenüber dem Naturschutz deutlich reduzieren konnte. Insgesamt weitete sich der Naturschutz deutlich aus: Zu den älteren Naturschutzforderungen kam das Auftreten gegen Umweltbelastungen, gegen die Atomenergie und – ab den 1990er Jahren – gegen den anthropogenen Klimawandel.
  
Literatur:
+
In einer langfristigen Perspektive sind die Kontinuitäten des Naturschutzes bemerkenswert: Noch immer finden sich die älteren Motive der Ursprünglichkeit, des Schutzes von einzelnen, besonderen Gebieten und Objekten, und der Naturschutz zielte lange auf den Menschen ab, was sich erst langsam seit 1970er Jahren über die Verbreitung ökologischer Konzepte wandelte.
  
* Amt der Salzburger Landesregierung: Naturschutzdokumentation, Naturschutzbeiträge. H. 2, Salzburg 1983.
+
Lit.:
* W. Kofler, E. Stüber: Natur- und Umweltschutz in Salzburg. Taschenbuchreihe Natur und Land, Bd. 3, Innsbruck 1979.
+
 
 +
* P. Kupper, A.K. Wöbse, Hg.: Geschichte des Nationalparks Hohe Tauern, Innsbruck/Wien 2013.
 +
* J. Straubinger: Sehnsucht Natur, 3 Bde., Norderstedt 2009.
 +
 
 +
G.St.
  
 
{{Normdaten|TYP=s|GND=4115348-0}}
 
{{Normdaten|TYP=s|GND=4115348-0}}

Version vom 27. Juli 2018, 12:09 Uhr

Naturschutz.

Derzeit steht ca. ein Drittel der Landesfläche unter verschiedenen Formen des Naturschutzes, insgesamt sind das über 1.500 Flächen bzw. Objekte. Flächen wurden als Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiete gewidmet (vereinzelt als Natur-, Biosphären- oder Nationalpark), wobei größere Gebiete vor allem im ohnehin kaum genutzten alpinen Bereich zu finden sind. Dazu kommt der Schutz von „Landschaftsteilen“ und von Einzelobjekten („Naturdenkmäler“).

Im Hinblick auf die Entwicklung des Naturschutzes ist Salzburg durchaus vergleichbar mit anderen Ländern Westeuropas. Schon um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert kam es zu einem ersten Auftreten für den Naturschutz, der über bürgerliche und alpine Vereine artikuliert wurde und teilweise zivilisations- und modernisierungskritische Züge aufwies. Inspiriert war dieses Engagement von den staatlichen Schutzgebieten in den USA (Yellowstone und Yosemite), gleichzeitig stand es auch im Kontext von völkischem Heimatschutz und von Diskussionen um den Schutz von Wäldern. 1908 tauchte die Idee eines „Naturschutzparks“ im Ostalpenraum auf und dies führte 1913 zu ersten Gebietsankäufen im Salzburger Pinzgau durch den deutsch-österreichischen „Verein Naturschutzpark“, was den Grundstein für den späteren →Nationalpark Hohe Tauern bilden sollte. Parallel dazu wurde analog zum Denkmalschutz der Schutz von Einzelobjekten in der Natur auch in Salzburg um Jahrhundertwende gefordert. Schon 1899 hatten Naturschützer und Tourismusunternehmer gegen eine geplante Wasserkraftnutzung der Krimmler Wasserfälle protestiert und das Projekt verhindert. Daraus entstand zwar eine Debatte im Salzburger Landtag, Schutzgesetze kamen aber nicht zustande. Auch in der Folge verhielten sich der Staat und die Landesbehörden eher passiv, die zentralen Akteure waren zu dieser Zeit einzelne Vertreter des städtischen Bürgertums, in Salzburg der Rechtsanwalt und (zwischenzeitliche) Landespolitiker August Prinzinger.

Zunächst entstanden – auch als Reaktion auf den zunehmenden Tourismus – erste Landesgesetze zum Schutz der Alpenpflanzen, in Salzburg 1886 das Gesetz zum „Schutz der Pflanze Edelweiß“, weitere folgten nach der Jahrhundertwende für andere Pflanzen (1915, 1923 und 1928), dazu kamen Schutzgesetze für Höhlen und Vögel, Pflanzenschutzgebiete (Hinterstubach- und Amertal im Oberpinzgau, 1921) und auch der Schutz des Landschaftsbildes gegen „Verunstaltungen durch Werbung“ (1926) wurde gesetzlich verankert. Das Fehlen einer allgemeinen rechtlichen Regelung des Naturschutzes wurde in der Zwischenkriegszeit erneut diskutiert, wofür der neukonstituierte „Österreichische Naturschutzbund“ eine wichtige Plattform bot. 1929 wurde in Salzburg auf dieser Basis ein Naturschutzgesetz beschlossen, das ebenso die vorangegangenen Einzelgesetze einbezog und erweiterte. Es intensivierten sich zwar die Naturschutzdiskussionen, auch kam es einem Auftreten gegen Kraftwerkspläne in den Tauerntälern und touristische Projekte – Erfolge blieben trotz der guten politischen und gesellschaftlichen Vernetzung der Naturschützer aus.

Für den Salzburger Naturschutz bildete der Nationalsozialismus keinen tiefen Bruch: Viele Akteure blieben weiterhin tätig – z.B. Eduard Paul →Tratz als „Gaubeauftragter“ und „fachlicher Referent“ für Naturschutz. Zudem entsprach das zentralistische „Reichsnaturschutzgesetz“, das ab 1938 in Salzburg gültig war, der Erwartungshaltung der Naturschützer, wenngleich die erhoffte Etablierung von größeren Schutzgebieten unterblieb.

Auch die ersten Nachkriegsjahrzehnte waren durch Kontinuitäten im Hinblick auf die Akteure und deren Vorstellungen geprägt, es dominierte weiterhin eine bürgerlich-konservative Ausrichtung. Als Beispiel kann der Schriftsteller Günter →Schwab fungieren, der seine völkischen und antimodernen Ansichten bis in die 1970er Jahre in den Naturschutzdiskurs einbrachte. Das Naturschutzgesetz 1956 basierte wesentlichen auf seinen Vorläufern, brachte aber die Schaffung eines Naturschutzbeirates und die Möglichkeit Naturschutzgebiete zu etablieren mit sich. In dieser Zeit intensivierte sich die Internationalisierung des Naturschutzes z.B. über die „International Union for Nature Protection“ (IUCN) oder den Europarat. Es kam zu einem Bedeutungsgewinn des Naturschutzes in der Landespolitik und zu einem deutlichen Anstieg der geschützten Flächen und Objekte, und zunehmend kamen dabei auch außeralpine Gebiete in den Blick. Großschutzgebiete blieben weiterhin umstritten, vor allem Vertreter der Tourismus- und Energiewirtschaft traten gegen Naturschutzprojekte auf, zudem herrschte in der bäuerlichen Bevölkerung vor Ort oft Ablehnung oder Skepsis.

Ab den 1970er Jahren kam es zu einer Popularisierung des Umweltschutzgedankens, was auch in einer stärkeren Beachtung von Forderungen des Naturschutzes resultierte. Dieser wurde im Hinblick auf die Akteure zunehmend heterogener: Zum konservativen Naturschutz kamen neue soziale Bewegungen und ab den 1980er Jahren die Grünpolitik, die Etablierung des Umweltschutzes tangierte Bundeskompetenzen, und ab dem Beitritt zur Europäischen Union wurde der Naturschutz auch wesentlich von supranationaler Politik geprägt. Der „Vertragsnaturschutz“, der Prämien für naturnahe Landwirtschaft bot, war eine Innovation der 1990er Jahre, die Vorbehalte der bäuerlichen Bevölkerung gegenüber dem Naturschutz deutlich reduzieren konnte. Insgesamt weitete sich der Naturschutz deutlich aus: Zu den älteren Naturschutzforderungen kam das Auftreten gegen Umweltbelastungen, gegen die Atomenergie und – ab den 1990er Jahren – gegen den anthropogenen Klimawandel.

In einer langfristigen Perspektive sind die Kontinuitäten des Naturschutzes bemerkenswert: Noch immer finden sich die älteren Motive der Ursprünglichkeit, des Schutzes von einzelnen, besonderen Gebieten und Objekten, und der Naturschutz zielte lange auf den Menschen ab, was sich erst langsam seit 1970er Jahren über die Verbreitung ökologischer Konzepte wandelte.

Lit.:

  • P. Kupper, A.K. Wöbse, Hg.: Geschichte des Nationalparks Hohe Tauern, Innsbruck/Wien 2013.
  • J. Straubinger: Sehnsucht Natur, 3 Bde., Norderstedt 2009.

G.St.